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   ArbG Gelsenkirchen, 20.01.2010 - 3 BVGa 2/09   

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ArbG Gelsenkirchen, 20.01.2010 - 3 BVGa 2/09 (https://dejure.org/2010,36224)
ArbG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 20.01.2010 - 3 BVGa 2/09 (https://dejure.org/2010,36224)
ArbG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - 3 BVGa 2/09 (https://dejure.org/2010,36224)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hamm, 10.09.2010 - 10 TaBV 111/09

    Mitbestimmung bei Betriebsänderung; unbegründeter Antrag des Betriebsrats auf

    Ferner beantragte der Betriebsrat am 21.09.2009 den Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit der der Arbeitgeberin der Abbau von Arbeitsplätzen, die Ankündigung von Kündigungen und die Anregung von Aufhebungsverträgen untersagt werden sollte - 3 BVGa 2/09 Arbeitsgericht Gelsenkirchen -.

    Im Anhörungstermin vom 30.09.2009 beim Arbeitsgericht im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung - 3 BVGa 2/09 Arbeitsgericht Gelsenkirchen - versicherte der Geschäftsführer der Arbeitgeberin an Eides Statt, dass es zutreffend sei, dass 10 Mitarbeitern unter Fristsetzung bis zum 30.09.2009 ein Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages unter Zahlung einer Abfindung gemacht worden sei; die Arbeitgeberin habe aber lediglich beabsichtigt, allenfalls zwei bis drei Aufhebungsverträge abzuschließen; andernfalls müssten Fahrzeuge stillgelegt werden, da man dann nicht mehr genug Personal habe; darüber hinaus seien keine weiteren konkreten Entlassungen geplant.

    Der beabsichtigte Abschluss von drei Aufhebungsverträgen, wie ihn der Geschäftsführer der Arbeitgeberin im Anhörungstermin im Verfahren 3 BVGa 2/09 an Eides Statt versichert habe, stelle keine Betriebsänderung dar.

    Durch Beschluss vom gleichen Tage hat das Arbeitsgericht - 3 BVGa 2/09 Arbeitsgericht Gelsenkirchen - den Antrag des Betriebsrats auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ebenfalls abgewiesen, weil ein geplanter Personalabbau, der interessenausgleichspflichtig wäre, noch nicht festgestellt werden könne.

    Dies habe der Geschäftsführer der Arbeitgeberin im Anhörungstermin beim Arbeitsgericht vom 30.09.2009 - 3 BVGa 2/09 Arbeitsgericht Gelsenkirchen - an Eides Statt versichert.

    Die Beschwerdekammer hat die Akten der Verfahren 3 BV 32/09 Arbeitsgericht Gelsenkirchen = 10 TaBV 89/09 Landesarbeitsgericht Hamm sowie 3 BVGa 2/09 Arbeitsgericht Gelsenkirchen informationshalber beigezogen.

    Dies hat der Geschäftsführer der Arbeitgeberin im Anhörungstermin beim Arbeitsgericht am 30.09.2009 - 3 BVGa 2/09 ArbG Gelsenkirchen - ausdrücklich an Eides Statt versichert.

  • LAG Hamm, 09.11.2009 - 10 TaBV 89/09

    Einigungsstelle zur Betriebsänderung; offensichtliche Unzuständigkeit bei

    Ferner beantragte der Betriebsrat am 21.09.2009 den Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit der der Arbeitgeberin der Abbau von Arbeitsplätzen, die Ankündigung von Kündigungen und die Anregung von Aufhebungsverträgen untersagt werden sollte - 3 BVGa 2/09 Arbeitsgericht Gelsenkirchen.

    Im Anhörungstermin vom 30.09.2009 beim Arbeitsgericht im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung - 3 BVGa 2/09 Arbeitsgericht Gelsenkirchen - versicherte der Geschäftsführer der Arbeitgeberin an Eides Statt, dass es zutreffend sei, dass 10 Mitarbeitern unter Fristsetzung bis zum 30.09.2009 ein Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages unter Zahlung einer Abfindung gemacht worden sei; die Arbeitgeberin habe aber lediglich beabsichtigt, allenfalls zwei bis drei Aufhebungsverträge abzuschließen; andernfalls müssten Fahrzeuge stillgelegt werden, da man dann nicht mehr genug Personal habe; darüber hinaus seien keine weiteren konkreten Entlassungen geplant.

    Der beabsichtigte Abschluss von drei Aufhebungsverträgen, wie ihn der Geschäftsführer der Arbeitgeberin im Anhörungstermin im Verfahren 3 BVGa 2/09 an Eides Statt versichert habe, stelle keine Betriebsänderung dar.

    Durch Beschluss vom gleichen Tage hat das Arbeitsgericht - 3 BVGa 2/09 Arbeitsgericht Gelsenkirchen - den Antrag des Betriebsrats auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ebenfalls abgewiesen, weil ein geplanter Personalabbau, der interessenausgleichspflichtig wäre, noch nicht festgestellt werden könne.

    Die Beschwerdekammer hat die Akten 3 BVGa 2/09 Arbeitsgericht Gelsenkirchen informationshalber beigezogen.

  • LAG Hessen, 29.07.2013 - 16 TaBV 312/12

    Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats anlässlich der Einreichung einer

    Das Verfahren wurde beim Arbeitsgericht H unter dem Aktenzeichen 3 BVGa 2/09 geführt.

    Die Akte des Arbeitsgerichts Hanau 3 BVGa 2/09 war beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • LAG Hamm, 25.06.2010 - 10 Ta 163/10

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren über Eilanträge auf Unterlassung und

    Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 20.01.2010 - 3 BVGa 2/09 - in der Fassung des Beschlusses vom 10.03.2010 unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen abgeändert.
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